Wenn bei Ihrer amtlichen Fahrzeugprüfung (MFK) Mängel beanstandet wurden, können diese innerhalb von 30 Tagen repariert und durch einen berechtigten Betrieb bestätigt werden.
Wir bieten Ihnen die Reparatur und die Bestätigung der Behebung der Mängel durch das Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV) unter einem Dach!
Sie haben die Mängel bereits von einer anderen Garage beheben lassen? Wir sind auch durch das Nachkontroll-Verfahren autorisiert, die Behebung der Mängel durch Dritte zu bestätigen.
Kontaktieren Sie uns für Fragen oder Terminvereinbarungen.